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Verfahren beim Finanzamt
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Vorauszahlungsbescheid
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Haben ArbeitnehmerInnen mehrere lohnsteuer- und/oder einkommensteuerpflichtige Einkünfte in einem Kalenderjahr, und beträgt die Nachzahlung daraus über € 300,–, so werden vom Finanzamt Steuervorauszahlungen vorgeschrieben.
Steuervorschreibungen sind vierteljährlich (15. 2., 15. 5., 15. 8. und 15. 11.) zu leisten. Sind die Vorauszahlungen zu hoch (z.B. geringere Einkünfte im Folgejahr, Wegfallen einer zweiten Beschäftigung) kann man innerhalb der Berufungsfrist gegen den Vorauszahlungsbescheid berufen.
Ist die Berufungsfrist bereits abgelaufen, kann man bis 30. 9. des jeweiligen Kalenderjahres einen formlosen Antrag auf Änderung (Herabsetzung) der Vorauszahlungen einbringen. Im später folgenden Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr werden die Vorauszahlungen in der geleisteten Höhe angerechnet. |
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