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26.02.2007
Produktpiraterie - was ist das

„Produktpiraten“ verletzen gezielt Marken-, Urheber-, Patent- und sonstige gewerbliche Schutzrechte, indem sie u.a. (billigere) Fälschungen von Markenwaren herstellen oder urheberrechtlich geschützte Werke ohne Einwilligung des Berechtigten vervielfältigen und verbreiten.

Zwar verbieten bereits die nationalen Rechtsvorschriften jedes EU-Mitgliedstaats diese Eingriffe und verleihen den Rechteinhabern Ansprüche zur Verteidigung ihres geistigen Eigentums. In vielen Fällen sind Produktpiraten jedoch in Staaten außerhalb der EU tätig und versuchen, Fälschungen und Plagiate in den EU-Raum einzuführen.

Die europarechtlichen und nationalen Vorschriften gegen Produktpiraterie sollen den Rechteinhabern daher bereits an der EU-Außengrenze Schutz vor rechtswidrigen Eingriffen gewähren, indem sie den Zollbehörden ermöglichen, auf Antrag der Rechteinhaber oder bei Verdacht auf eine Rechtsverletzung ein- oder ausgeführte Waren zurückzubehalten und eventuell zu vernichten.

Die Vorschriften zum Schutz vor Produktpiraterie richten sich primär gegen Fälscher und Importeure. Doch auch als Letztverbraucher könnten Sie mit Ansprüchen der Rechteinhaber konfrontiert werden, sollten Sie nachgemachte oder unerlaubt vervielfältigte Produkte nach Österreich einführen.


So regelt das Produktpiraterie-Gesetz 2004, unter welchen Umständen Zollbehörden importierte Waren (auch von privaten Bestellern) beschlagnahmen und vernichten dürfen.

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 FAQ 
Die Zollbehörde schickt ein Schreiben, wonach ich binnen fünf Tagen der Zurückbehaltung der an mich adressierten Ware widersprechen kann. Wann sollte ich Widerspruch einlegen?
Gilt die Beschlagnahme auch für persönliches Gepäck?
Der Spediteur meldet die von mir gekauften Waren beim Zoll an. Wie werden die Zollbehörden in der Folge tätig?


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