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Die Zollbehörde schickt ein Schreiben, wonach ich binnen fünf Tagen der Zurückbehaltung der an mich adressierten Ware widersprechen kann. Wann sollte ich Widerspruch einlegen?
Gilt die Beschlagnahme auch für persönliches Gepäck?
Der Spediteur meldet die von mir gekauften Waren beim Zoll an. Wie werden die Zollbehörden in der Folge tätig?
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