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Lohnsteuer (Einkommensteuer)  

ArbeitnehmerInnen erhalten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Diese Einkünfte unterliegen der Lohnsteuer.

So hoch ist die Lohnsteuer

Die Lohnsteuer errechnet sich anhand der Einkommensteuer-Tabelle. Sie wird jedem Arbeitnehmer vom Bruttogehalt abgezogen.

 Einkommensteuertarif      
 Einkommen in € Einkommensteuer in € Durchschnitts- steuersatz Grenz- steuersatz *)
 bis 10.000   0%  
 10.000 bis 25.000 ((Einkommen - 10.000) x 5.750) dividiert dr. 15.000   38,33%
 25.000 5.750 23%  
 25.000 bis 51.000

5750+((Einkommen-25000)x11335)div. durch 26000)

   43,59%
 51.000 17.085 33,50%  
 51.000 € (Einkommen - 51.000) x 0,5 + 17.085   50%

*) der Grenzsteuersatz gibt den Prozentsatz der Besteuerung bei einem zusätzlichen Einkommen (Lohnerhöhung) an.

Tipp: Für Überstundenzuschläge müssen Sie nur zum Teil Lohnsteuer zahlen

Bei Überstunden mit mindestens 50 Prozent Zuschlag werden die ersten fünf Überstunden-Zuschläge im Monat steuerfrei belassen - wobei maximal 43 € steuerfrei sind.

Zusätzlich zu den fünf 50-prozentigen Überstunden-Zuschlägen können Überstunden-Zuschläge für Arbeit an Sonn-, Feiertagen und im Nachtarbeitszeitraum steuerbegünstigt ausbezahlt werden. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis 360 € im Monat steuerfrei, Zuschläge bei überwiegender Nachtarbeit bis 540 € im Monat.

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen werden bis 360 € oder (bei überwiegender Nachtarbeit) bis 540 € im Monat steuerfrei belassen - wenn sie Ihnen auf Grund gesetzlicher Vorschriften, des Kollektivvertrags oder einer durch kollektivvertragliche Ermächtigung abgeschlossenen Betriebsvereinbarung zustehen.

Steuerfreigrenzen

Die Steuerfreigrenzen gelten gemeinsam für Überstunden-Zuschläge und Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen. In Summe werden nicht mehr als fünf 50-prozentige Überstunden-Zuschläge zuzüglich 360 € oder 540 € im Monat steuerfrei belassen.

Achtung

Nachzahlungen sind lohnsteuerpflichtig!
Sie konnten durchsetzen, dass Ihnen Ihre (Ex-)Firma offenen Lohn, Gehalt, Abfertigung, Reisekosten oder Entgelt etwa für Überstunden nachzahlen muss? Dann müssen Sie auch Lohnsteuer zahlen.


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