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KFZ Kaskoversicherung

Kaskoversicherungen decken Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust entstehen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Kaskoversicherung: die Elementarkaskoversicherung und die Kollisionskaskoversicherung.

Elementarkasko (Teilkasko)
  • Die Elementarkasko deckt Schäden, auf die man selbst keinen Einfluss hat, wie z.B. Schäden aus Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, Naturereignissen oder Zusammenstoß mit Haarwild nicht aber Federwild.

Kollisionskasko (Vollkasko)
  • Die Kollisionskasko deckt alles, was die Elementarkasko deckt und darüber hinaus auch Schäden am eigenen Auto, die durch selbstverschuldeten Unfall entstehen. Ersetzt werden im Rahmen der Kaskoversicherung sowohl Teil- als auch Totalschäden.

Kündigung der Kaskoversicherung

Ist der Vertrag für eine Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen, können Sie den Vertrag zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei kürzer abgeschlossenen Verträgen erlischt der Vertrag mit Vertragsablauf.

Die meisten Kaskoverträge sehen Selbstbehalte vor. Die Höhe der Selbstbehalte ist Vereinbarungssache.

Park – und Vandalismusschäden müssen ebenso wie Sonderausstattungen oder Sonderzubehör extra versichert werden.

Achten Sie auf Haftungssausschlüsse, wie z.B. für Fahren ohne Führerschein, Alkoholisierung, oder für Schäden, die Sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen z.B., wenn Ihr nicht versperrter PKW gestohlen wird.

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