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Preiserhöhung & Leistungsänderung vor Antritt der Reise  

Die Möglichkeit einer Preisänderung muss vertraglich
vereinbart sein (Preisgleitklausel).
Preisänderungen sind allerdings nur bei Kosten zulässig,
auf die der Reiseveranstalter keinen Einfluss hat. Beispiele: Benzinpreis, Flughafengebühr, Wechselkurse.

Die Preisgleitklausel ist außerdem nur dann wirksam, wenn sie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält
und unter denselben Bedingungen auch eine Preissenkung
weitergegeben wird.

Wichtig:
  • Wenn die Reise innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, ist eine Preiserhöhung nicht
    zulässig. Außer es wurde mit Ihnen eine Sondervereinbarung
    getroffen.

  • Ab dem 20. Tag vor dem Reiseantritt ist jede Preiserhöhung
    unzulässig.

  • Erhöht der Reiseveranstalter den Reisepreis um mehr als
    10 %, haben Sie das Recht, vom Vertrag kostenlos
    zurückzutreten.

    Ändert der Reiseveranstalter andere wesentliche Leistungsteile erheblich ab, haben Sie ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Beispiel: Änderung des Ziellandes.


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