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Storno: wenn die Reise ins Wasser fällt  

Stornogebühr

Müssen Sie eine Reise stornieren, verlangt der Reiseveranstalter grundsätzlich Stornogebühren. Die Höhe richtet sich vor allem nach dem Zeitpunkt der Stornierung und ist abhängig von den jeweils geltenden Reisebedingungen.

Tipp:

Sollten Sie die Reise nicht antreten können, informieren
Sie umgehend (am besten schriftlich) den Reiseveranstalter
und – sofern Sie eine Stornoversicherung abgeschlossen
haben – auch die Versicherung.

Denn je früher die
Stornierung eintrifft, desto geringer ist die Stornogebühr.
Die folgende Tabelle zeigt die Stornosätze nach den derzeit
geltenden Allgemeinen Reisebedingungen ARB 1992:

 Stornierungszeitpunkt vor Reisetermin Stornogebühr ausgehend vom Gesamtpreis
 bis 30 Tage 10%
 29. bis 20. Tag 25%
 19. bis 10. Tag 50%
 9. bis 4. Tag 65%
 ab dem 3. Tag 85%

Beachten Sie bitte, dass der Reiseveranstalter mit Ihnen auch andere Stornosätze vereinbaren kann. Überlegen Sie den Abschluss einer Reisestornoversicherung!

Ersatzperson

Können Sie eine Reise nicht antreten, ist bei Pauschalreisen
die Nennung einer Ersatzperson möglich. Die Übertragung
der Reise muss aber dem Veranstalter in angemessener
Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt werden.

Darüber hinaus muss der nachnominierte Reisende alle
Bedingungen für die Teilnahme (z. B. Impfungen, Reisedokumente, spezielle körperliche Verfassung bei Abenteuerreisen etc.) erfüllen.


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