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Versicherungsschutz auch für die Jüngsten  

 Wann ist Ihr Kind abgesichert, wofür ist eigene Versicherung sinnvoll?
 Versicherungsrisiko  Kinder bis 7 Jahre (geschäfts- und deliktsunfähig) Kinder zwischen 7 und 18 (Beschränkt geschäfts- und deliktsfähig) Volljährige Kinder (voll geschäfts- und deliktsfähig)
 Krankheit  Mitversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern Mitversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern, sofern nicht selbst beschäftigt Mitversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern, sofern nicht beschäftigt und unterhaltsberechtigt bis zum 27.Lebensjahr
 Unfall  Kein Unfallschutz Eventuell Unfallversicherung im Kindergarten, wenn dieser eine abgeschlossen hat. Private Unfallversicherung für Freizeitunfälle. Gesetzliche Unfallversicherung am Schul- und Ausbildungsplatz und am Arbeitweg dorthin und zurück. Private Unfallversicherung für Freizeitunfälle. Gesetzliche Unfallversicherung am Schul- und Ausbildungsplatz und am Weg dorthin und zurück. Private Unfallversicherung für Freizeitunfälle.
 Kind verursacht Schaden Keine Haftung des Kindes. Haftung der Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht durch private Selbstversicherung Beschränkte Haftung des Kindes sofern es Folgen seines Handelns einsehen konnte durch private Haftpflichtversicherung der Eltern. Haftung der Eltern bei Verletzung der Aufsichtspflicht durch private Haftpflichtversicherung.  Vollständiger Haftung des Volljährigen durch eigene private Haftpflichtversicherung oder durch Haftpflichversicherung der Eltern bis zum 25. Lebensjahr - sofern der Jugendliche im gemeinsamen Haushalt lebt und kein eigenes Einkommen hat.
 Einbruchsdiebstahl in Wohnung Sachen des Kindes durch Haushaltsversicherung Sachen des Kindes durch Haushaltsversicherung der Eltern solange es zuhause wohnt bzw. durch eigene Haushaltsversicherung Sachen des volljährigen Kindes durch Haushaltsversicherung der Eltern solange es zuhause wohnt bzw. durch eigene Haushaltsversicherung
 Anwalts- und Gerichtskosten Mitversichert bei den Eltern wenn diese eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben Mitversichert bei den Eltern wenn diese eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben Eigene Rechtsschutzversicherung

In der Freizeit haben Kinder keinen Versicherungsschutz. Erst mit Schuleintritt unterliegen sie der gesetzlichen Unfallversicherung, und zwar für die Dauer des Schulbesuches und des Schulweges.

Passiert in der Freizeit ein Unfall, sind zwar die Behandlungskosten durch die Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden. Leider tragen sich die meisten Unfälle in der Freizeit zu, daher ist eine private Unfallversicherung sinnvoll.

Private Haftpflichtversicherung

Ratsam ist auch eine private Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden, die durch Schadenersatzansprüche von Dritten geltend gemacht werden oder wehrt unberechtigte Schadenersatz-forderungen ab. Die Haushaltsversicherung enthält eine Haftpflichtversicherung, die das Kind zumeist bis zum 25. Lebensjahr miteinschließt, wenn es im gleichen Haushalt lebt und kein eigenes Einkommen hat. Ist das nicht der Fall, sollte ein Abschluss ernsthaft überlegt werden.

Lebensversicherungen für Jugendliche heißen meist: Lebensversicherungen für Junioren, Kindervorsorgeversicherungen, Aussteuerversicherungen, Ausbildungsversicherungen oder Heiratsversicherungen. Die Versicherungsleistung wird erbracht, wenn das bestimmte Ereignis eintritt.

Aber Vorsicht, aufgrund der langen Kapitalbindung durch die Verträge oder den schwierigen vorzeitigen Ausstieg sind sie extrem unflexibel.

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Versicherungen für Jugendliche - Was ist sinnvoll?
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 FAQ 
Wird eine Krankenversicherung benötigt?
Wird eine Unfallversicherung benötigt?
Wird eine Haftpflichtversicherung benötigt?
Ist eine Lebensversicherung sinnvoll?
Was beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung?


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