 |
|
 |
 |
 |
|
|
Autokauf - darauf sollten Sie achten
|
|
|
 |
Nehmen Sie sich Zeit, um den Inhalt des Kaufvertrages zu studieren. Gerade das Kleingedruckte erfordert viel Aufmerksamkeit. Autohändler verwenden oft vorformulierte Vertragsbedingungen, die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie enthalten in der Regel Klauseln über Zahlungskonditionen, Stornogebühren, Liefertermin und eine Zustandsbewertung des Fahrzeuges. Die Zustandsbewertung beschreibt lediglich, in welchem Zustand Sie das Auto kaufen. Die Zustandsbewertung weist Klassen von 1 bis 4 auf.
|
- Klasse 1: es handelt sich um ein Neufahrzeug
- Klasse 2: guter Fahrzeugzustand
- Klasse 3: hier ist mit dem Kilometerstand entsprechenden Reparaturen und Servicearbeiten zu rechnen
- Klasse 4: nicht fahrbereit
Vielfach arbeiten Autohändler auch mit eigenen Bewertungen (z.B. A,B,C,D), die im jeweiligen Umfang Vertragsinhalt werden. Achten Sie besonders auf diese Bewertungen.
|
Der Händler als Vermittler
|
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug vom Händler kaufen, achten Sie darauf, ob der Händler auch tatsächlich der Verkäufer ist. Oder ist er lediglich ein Vermittler, der einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson zu einer anderen Privatperson vermittelt? In der Praxis ist das für den Konsumenten nicht immer durchschaubar. Stempel und Unterschrift des Händlers am privaten Vertrag bedeuten nur die Beglaubigung der Unterschriften der beiden Vertragspartner.
Das kann fatale Folgen nach sich ziehen, da in einem Vertragsverhältnis zwischen 2 Privatpersonen die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann. Der Händler als Verkäufer darf die Gewährleistung nicht ausschließen. |
Lieferverzug des Händlers
|
| Gerät der Händler mit der Aushändigung des gekauften Fahrzeugs in Verzug, müssen Sie mittels eingeschriebenen Briefes eine angemessene Nachfrist setzen und mit Rücktritt drohen. Erst dann können Sie vom Vertrag zurücktreten. Diese Nachfrist wird zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert. |
Vertragsauflösung
|
| Grundsätzlich können einmal abgeschlossene Verträge nicht rückgängig gemacht werden. Sie können den Unternehmer ersuchen, den Vertrag zu stornieren. Dazu ist ein Unternehmen jedoch nicht verpflichtet und es kann eine Stornogebühr verrechnet werden. Deren Höhe ist gesetzlich nicht geregelt. Die Autohändler haben aber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen 10 - 20 Prozent des Kaufpreises vorgesehen. |
|
 |
|
 |
 |
 |
|
 |