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Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht automatisch für Kosten von Mehrwertdiensten!
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Bereits im Frühjahr 2004 wurden die AK-Konsumentenschützer mit Anfragen zu 09er Nummern überhäuft. Auf Telefonrechnungen verunsicherter Konsumenten fanden sich Entgelte zu Mehrwertdiensten. Die Konsumenten schlossen für sich aus, den Mehrwertdienst in Anspruch genommen zu haben. Die AK Tirol hat daher den Betroffenen geraten, gegen die Telefonrechnungen bei der Telekom Austria Einspruch einzulegen mit dem Resultat, dass die Telekom die Beträge den Kunden erstattet bzw. entsprechende Gutschriften vorgenommen hat. Die Betroffenen mussten seinerzeit eine Erklärung unterschreiben, dass sie mit der Weitergabe ihrer Daten durch die Telekom an den Inhaber der Mehrwertnummer einverstanden sind.
Nun meldet sich diese Firma bei den Konsumenten und verlangt die damals gutgeschriebenen Beträge. „Gegen diese Zahlungsaufforderungen der Firmen können die Konsumenten Einspruch einlegen“, so die AK-Experten. Der Inhaber des Telefon- bzw. Internet-Anschlusses haftet nämlich nicht automatisch für die Kosten, die durch Mehrwertnummern von seinem Anschluss aus entstehen. Außerdem ist davon auszugehen, dass falls die Dienste der Mehrwertnummer überhaupt in Anspruch genommen wurden, dies vom jeweiligen Internetnutzer unbemerkt geschehen sein dürfte. |
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