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Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht automatisch für Kosten von Mehrwertdiensten!
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Der Einspruch zahlreicher Konsumenten bei der Telekom Austria gegen ihrer Meinung nach nicht benutzte 09er Verbindungen hatte Erfolg. Die Telekom Austria hat reagiert und betroffenen Konsumenten die entsprechenden Beträge für 09er Nummern gutgeschrieben. Die Geschichte ist aber immer noch nicht ausgestanden: Jetzt melden sich entweder die Firma ATMS oder die Firma Studio Opera GmbH bei diesen Konsumenten und verlangen die Bezahlung eben dieser Beträge. Der Oberste Gerichtshof hat aber bereits im Mai 2003 in ähnlichem Zusammenhang entschieden, dass der Inhaber eines Telefon- und Internet-Anschlusses nicht automatisch für jene Beträge haftet die durch Mehrwertnummern entstehen.
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