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Neue Gebühr für Fremdwährungskredite
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| 23.08.2004 |
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Die Konsumentenschützer der AK Tirol sind mit Anfragen von Konsumenten, die Fremdwährungskredite aufgenommen haben, konfrontiert. Kreditinstitute verständigen ihre Kreditnehmer darüber, dass eine neue Gebühr eingeführt werden soll. Teilweise wird diese Gebühr als „Gestionsgebühr“ bei Fremdwährungskrediten bezeichnet.
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Die Einführung der Gebühr wird von den Kreditinstituten damit begründet, dass die Finanzmarktaufsicht den Kreditinstituten weitere Pflichten bei der Führung dieser Kredite auferlegt habe und aufgrund dieser Vorgaben ein Mehraufwand bei den Kreditinstituten entsteht. Dieser Mehraufwand soll durch die Einführung einer neuen Gebühr, die immerhin 0,075 % vom Kreditbetrag pro Quartal ausmachen soll, abgedeckt werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditinstitute enthalten jedoch unter „Punkt V“ die Regelung, dass bestehende Entgelte nur im Rahmen der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst werden dürfen. Neue Gebühren können nur mit Zustimmung des Kunden eingeführt werden. |
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