 |
|
 |
 |
 |
|
|
Maklerprovisionen müssen runter
|
|
|
 |
Hohe Maklergebühren
|
| In Österreich ist die maximale Obergrenze drei Gesamtmieten (inklusive Hausbetriebskosten) ohne die auf die Miete entfallende Mehrwertsteuer – in Deutschland zwei Nettomieten, ohne Hausbetriebskosten. |
Die AK Untersuchung
|
| Die AK hat bei 200 von Maklern inserierten Mietwohnungen Telefonerhebungen und Wohnungsbesichtigungen vorgenommen. Für eine Wohnung unter 100 Quadratmetern haben die Makler im Durschnitt 2.370 Euro (33 Euro pro Quadratmeter) brutto als Provision von den Mietern verlangt, für eine Wohnung über 100 Quadratmetern 5.680 Euro brutto (40 Euro pro Quadratmeter). |
Praktisch alle Makler verlangen die höchste Provision
|
| Die AK Untersuchung zeigt, dass praktisch alle Makler die höchst mögliche Provision verlangen – nur 15 Prozent bleiben unter der Obergrenze. Die Nettoprovision, die der Makler vom Mieter verlangen darf, kann in Österreich die dreifache Gesamtmiete ausmachen, aber exklusive der auf die Miete entfallenden Mehrwertsteuer. Bei einem Dreijahresmietvertrag darf die Provision die doppelte Gesamtmiete ausmachen. |
Jeder zweite Makler rechnet falsch
|
| Bei jeder zweiten, von der AK untersuchten Wohnung, war die Provisionsberechnung des Maklers falsch und zu hoch: Meistens (in 42 Prozent der Fälle) wurde die Mehrwertsteuer auf den Mietzins nicht herausgerechnet, bevor die Mehrwertsteuer für die Maklerdienstleistung dazugerechnet wurde. Dadurch wurde die Provision natürlich höher. Etliche Makler haben aber auch Heizkosten oder Warmwasserkosten für ihre Provision dazugerechnet. |
|
 |
|
 |
 |
 |
|
 |