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Geringfügige Beschäftigung
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Möglichkeit der Selbstversicherung
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Geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich um den Betrag von 49,25 Euro in der Pensions- und Krankenversicherung selbst zu versichern. Eine Selbstversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich.
Wichtig:
Mit dem Abschluss einer Selbstversicherung erwerben Sie pro Monat einer geringfügigen Beschäftigung einen vollen Versicherungsmonat, der sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung als Beitragsmonat zählt. |
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