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Geringfügige Beschäftigung
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Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als 341,16 Euro (Stand: 1.1.2007) im Monat verdient oder wer bei fallweiser Beschäftigung (Dienstverhältnis kürzer als ein Monat) nicht mehr als durchschnittlich 26,20 Euro pro Arbeitstag verdient.
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