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Fallstory: Ich will in die Schule  

Kurt kommt ratlos in die AK-Jugendabteilung. Er ist bereits im 3. Lehrjahr, war aber erst einmal in der Berufsschule. Warum das?

"Mein Chef hat jedesmal in der Berufsschule angerufen und um eine Verschiebung gebeten. Einmal war viel Arbeit, ein anderes Mal war der andere Lehrling in der Schule, dann wieder war ein Kollege krank – es ist sich einfach nie ausgegangen." Und jetzt sollen im letzten Lehrjahr noch zwei Berufsschulklassen Platz haben? "Es ginge sich schon noch knapp aus," meint Kurt, "aber mein Chef will den Lehrgang ja schon wieder verschieben. Und wenn er damit durchkommt, kann ich während des Lehrverhältnisses die Schule nie und nimmer abschließen." Die Arbeiterkammer übernimmt Kurts Vertretung und interveniert beim Betrieb. Sie klärt ihn auf, dass er seinen Lehrling unbedingt zur Schule gehen lassen muss. Wenn er das wieder verhindert bzw. die Berufsschule nicht energisch und unter Strafandrohung auf der Einberufung besteht, hat das auch für den Betrieb Folgen: Dann nämlich wird Kurt die 3. Berufsschulklasse außerhalb der Lehrzeit absolvieren und während des Schulbesuchs den vollen Gesellenlohn als Bezahlung fordern. Das ist in diesem Fall möglich, weil das klare Verschulden des Betriebes bei der ständigen Verzögerung der Einberufungen erwiesen ist. Die AK fordert den Betrieb auf, sich zu entscheiden und setzt ihm eine kurze Frist. Schließlich sieht Kurts Chef ein, dass er im Unrecht ist und ermöglicht ihm – wohl auch angesichts der drohenden Kosten - den Berufsschulbesuch. Kurt hat nun gut lachen. Aber: Kurt ist kein Einzelfall. Und nicht alle Leidensgenossen finden den Weg zur AK …


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