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Fallstory: Mit der LAP zum TOP!  

Patrizia ist verzweifelt. Gegen Ende des 2. Lehrjahres wurde sie durch ihren Lehrbetrieb fristlos entlassen.

„Es stimmt schon, ich hab wirklich oft unentschuldigt gefehlt“, erzählt sie in der AK-Jugendabteilung. „Und verwarnt hat mich der Betrieb ja auch, dass ich beim nächsten Mal rausfliege. Aber ich habs einfach nicht kapieren wollen!“ Die AK-Beraterin klärt Patrizia darüber auf, dass die Entlassung unter diesen Umständen wohl berechtigt war. Patrizia schluchzt: „Und jetzt ist alles aus, die ganze Lehrzeit umsonst, meine Friseurlehre werde ich nie abschließen können!“. „Stimmt nicht!“ Die AK-Beraterin weiß Rat. Auch in Patrizias Situation kann die Lehrabschlussprüfung gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass wenigstens die halbe Lehrzeit bereits absolviert wurde und dass es nicht gelingt, für die restliche Lehrzeit eine neue Lehrstelle zu finden. Die erste Voraussetzung ist bei Patrizia gegeben; ob auch die zweite Voraussetzung vorliegt, wird sich zeigen. Sollte es dem Lehrling nämlich tatsächlich nicht gelingen, eine neue Lehrstelle zu finden, dann wird das vom AMS schriftlich bestätigt. Damit aber ist der Weg zur Lehrabschlussprüfung frei. „Allerdings erst zu dem Zeitpunkt, wann die ursprüngliche Lehre regulär zu Ende gewesen wäre,“ informiert die Beraterin. „Und wenn ich bis dahin keine neue Lehrstelle finde?“ Ja dann wird Patrizia in der Zwischenzeit eben einen anderen Job annehmen müssen, allenfalls Kurse besuchen, vielleicht die noch fehlenden Berufsschulklassen nachholen – alles in Rücksprache auch mit dem AMS. Die Lehrabschlussprüfung selbst aber ist auf jeden Fall gerettet und wird Patrizia den Start in die berufliche Zukunft ermöglichen. Es wird wohl eine schwierige Zeit für das Lehrmädchen, aber es gibt wieder ein Licht am Horizont und Grund für Optimismus. So sieht das auch Patrizia: „Und das mit den unentschuldigten Fehlzeiten passiert mir wirklich nicht mehr!“.


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