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2. und 3. Chance für Junge
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| 19.11.2004 |
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1.000 junge Menschen sind pro Jahr ohne Schul- oder Berufsabschluss. Die AK Tirol fordert daher eine zweite und dritte Chance für die Betroffenen.
Eine der schwierigsten Entscheidungen, vor der junge Menschen stehen, ist einerseits die Wahl des richtigen Berufes andererseits der qualifizierte Einstieg ins Berufsleben. Pro Jahr bleiben nach einer Studie der AK 1.000 Junge auf der Strecke.
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Qualität bei „Berufsorientierung“ sichern
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Dem Unterrichtsfach „Berufsorientierung“ kommt bei der Berufsauswahl eine besondere Bedeutung zu. Erfahrungen zeigen jedoch, dass es zwar Lehrende mit einer speziellen Ausbildung im Bereich Berufsorientierung gibt, dieser Gegenstand aber als nicht sehr wichtig angesehen und oftmals im Rahmen anderer Fächer nebenbei abgehandelt wird.
Die 70 Kammerrätinnen und Kammerräte der Arbeiterkammer Tirol fordern in zwei einstimmigen Anträgen den Gesetzgeber auf, eine verpflichtende Ausbildung für Berufsorientierungslehrer zu fordern bzw. darauf zu achten, dass nur entsprechend ausgebildete Personen dieses Fach unterrichten. Ebenfalls wird eingefordert, dass in den jeweils letzten Schulstufen einer Schulart eine verpflichtende bestimmte Stundenanzahl in Berufsorientierung angeboten wird. Die Lehrenden sollen angehalten werden, in der Praxis stehende Personen zum Unterricht hinzuzuziehen bzw. auch entsprechende Betriebsbesuche zu machen. |
2. oder 3. Chance muss es geben
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Rund 25 Prozent der heute 30jährigen ArbeitnehmerInnen haben einen qualifizierten Einstieg ins Berufsleben nicht geschafft. Sie verdienen maximal 8.500 Euro brutto pro Jahr, der Durchschnitt liegt jedoch nur bei 2.800 Euro. Diese jungen Menschen haben Schwierigkeiten, eine ihrer Ausbildung entsprechende Arbeitsstelle zu erhalten. Tirol kann und darf es sich nicht leisten, auf die Wertschöpfung dieser Beschäftigten zu verzichten. Dazu kommt, dass viele Betroffene vielfach atypisch beschäftigt und deshalb weder arbeits- noch sozialrechtlich abgesichert sind.
Es sollte deshalb einerseits seitens des Landes Tirol eine Plattform errichtet werden, die dafür Sorge trägt, dass ausreichende Lehr- und Ausbildungsplätze mit entsprechenden Ausbildungsplänen zur Verfügung gestellt werden. Andererseits müsste die Bundesregierung die in § 4 Jugendausbildungssicherungsgesetz geregelten Lehrlingsstiftungen wieder reaktivieren. Damit könnte man gerade diesen jungen ArbeitnehmerInnen die finanzielle Basis einer zweiten oder wenn notwendig einer dritten Chance ermöglichen. |
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