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Unfallversicherung  

Alle Arbeitnehmer, also Angestellte, Arbeiter, freie Dienstnehmer und auch geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert. Den gesamten Betrag zur Unfallversicherung zahlt der Dienstgeber.

Folgende Ansprüche haben Sie im Falle eines Unfalls

Wenn Sie einen Unfall haben, der während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert, braucht der Dienstgeber keinen Schadenersatz zu zahlen. Dafür zahlt er ja den Beitrag zur Unfallversicherung.

Der Schadenersatz, den Sie erhalten, wird von der Unfallversicherung in Form der Unfallrente übernommen. Diese gibt´s für die "Minderung der Erwerbsfähigkeit" oder im Todesfall für die Angehörigen.

Die Unfallversicherung stellt fest, ob ein Arbeitsunfall vorliegt und um wieviel Prozent Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist.
Ab 20% Minderung, die mindestens 3 Monate dauert, erhalten Sie die Rente befristet.
Wenn nach 2 Jahren noch mindestens 20% Minderung vorliegen, erhalten Sie die Rente unbefristet. Auch dann, wenn Sie weiter arbeiten oder in Pension sind.

Höhe der Rente

Die Höhe der Rente ist abhängig vom Grad der Minderung und dem Einkommen des letzten Jahres.

Krankenbehandlung und Reha

Bei einem Arbeitsunfall bekommen Sie auch eine umfassende Krankenbehandlung und möglicherweise Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich der Gesundheit, am Arbeitsplatz und im sozialen Bereich.


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