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AK Tirol rät: Sofort Einspruch gegen neue Gebühr bei Fremdwährungskrediten erheben  

15.12.2004
Bereits im August 2004 warnte die AK Tirol davor, dass Kreditinstitute bei Fremdwährungskrediten eine neue Gebühr einführen wollten. Bereits damals handelte es sich um Raiffeisenbanken, die ihre Kunden entsprechend angeschrieben hatten.

Derzeit häufen sich erneut diesbezügliche Anfragen von Konsumenten. Sie erhalten von ihrer Bank einen Brief. Bislang sind den Konsumentenschützern der AK Tirol nur Schreiben von Raiffeisenbanken vorgelegt worden. Mit diesem Brief wird den Kunden mitgeteilt, dass für den Fremdwährungskredit eine neue Gebühr eingeführt werden soll. Die als Gestionsgebühr bezeichnete Gebühr beläuft sich auf 200 Euro pro Jahr, teilweise werden auch noch höhere Beträge geltend gemacht. Das bedeutet eine Verteuerung der Kredite um 0,5 % und mehr.

In den Schreiben der Banken wird korrekterweise darauf hingewiesen, dass der Konsument gegen die Gebühr Einspruch erheben kann. Der Tipp der AK-Konsumentenschützer: Unbedingt schriftlich Einspruch erheben, am besten sofort! Die im Schreiben der Bank genannte Frist muss dabei auf jeden Fall eingehalten werden, sonst gilt die neue Gebühr als vereinbart und muss bezahlt werden.

Für die Einführung der Gebühr ist - anders als in den Schreiben behauptet - kein wirklicher Grund gegeben. Es ist zwar richtig, dass die Finanzmarktaufsicht gewisse Anforderungen an die Führung von Fremdwährungskrediten stellt, dies ist aber kein nachvollziehbarer Grund, in bestehende Vertragsverhältnisse durch die Einführung einer neuen Gebühr einzugreifen.


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