Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Beendigung des Dienstverhältnisses | Einvernehmliche Auflösung
Arbeit & Alter
Arbeit & Behinderung
Arbeitnehmerschutz
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Beendigung des Dienstverhältnisses
->
Dienstzeugnis
->
Einvernehmliche Auflösung
->
Entlassung
->
Kündigung
->
Selbstkündigung
->
Vorzeitiger Austritt
Betriebliche Mitbestimmung
Dienstnehmerhaftung
Dienstverhältnis
Europareferat
Insolvenz
Krankheit & Unfall
Pension
Urlaub
Einvernehmliche Auflösung  

Die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft.

Es besteht darin, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen, das Dienstverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Diese gemeinsame Vereinbarung muss auch den Zeitpunkt umfassen, zu dem das Dienstverhältnis enden soll.

Sind Formvorschriften (schriftlich ...) einzuhalten?

Grundsätzlich sind keine Formvorschriften einzuhalten. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich aber, eine einvernehmliche Auflösung in einem Schreiben, das sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer unterzeichnen, festzuhalten.

Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte, besonders schutzwürdige Gruppen von Arbeitnehmern/-innen (z.B. Schwangere, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge):
Eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses von Arbeitnehmern, die vom Mutterschutzgesetz erfasst sind, sowie von Präsenz- und Zivildienern und von Lehrlingen muss schriftlich erfolgen, damit sie gültig ist.

Bei schwangeren, minderjährigen Arbeitnehmer/-innen, bei Lehrlingen sowie bei Präsenz- und Zivildienern muss außerdem dieser Vereinbarung eine Bescheinigung des Gerichts oder der Arbeiterkammer beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, dass der/die Arbeitnehmer/-in über seinen/ihren Kündigungs- und Entlassungsschutz belehrt wurde (Belehrungsbestätigung).

Thema  Seite
Formvorschriften  1
Abfertigungsanspruch, Arbeitslosengeld  2
Bezahlte Freizeit  3

Seite
Formvorschriften
Abfertigungsanspruch, Arbeitslosengeld Bezahlte Freizeit weiter


 Musterbrief 
Einvernehmliche Auflösung


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
 Ratgeber & Servicerechner
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht