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lexicon
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Urlaubsanspruch
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Ersatzleistung
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Wird das Arbeitsverhältnis beendet, so wird der Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres im nachhinein aliquotiert (anteiliger Anspruch im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr).
Bereits verbrauchter Urlaub wird von diesem aliquoten Urlaubsanspruch abgezogen. Für den sich dann allenfalls noch ergebenden Resturlaub gibt es - statt bisher Urlaubsentschädigung oder Urlaubsabfindung - eine Ersatzleistung.
Wurde bereits mehr Urlaub konsumiert als aliquot zugestanden wäre, ist bei unbegründetem Austritt oder berechtigter Entlassung das Entgelt, das Sie während des zu viel verbrauchten Urlaubs erhalten haben, sogar zurückzuzahlen.
Die Aliquotierung gilt nur für das Urlaubsjahr, in dem das Dienstverhältnis beendet wird. Für offenen Urlaub aus Vorjahren gebührt die Ersatzleistung in vollem Ausmaß des noch ausständigen Urlaubsentgeltes. |
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