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lexicon
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Urlaubsanspruch
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Jeder Arbeitnehmer/Lehrling hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren sind es 30 Werktage (= 5 Wochen) pro Arbeitsjahr/Lehrjahr, nach Vollendung des 25. Dienstjahres 36 Werktage (= 6 Wochen).
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Beachten Sie:
- Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Urlaubsjahr von Arbeitsjahr (ab Eintrittsdatum) auf Kalenderjahr umgestellt werden.
- Statt Werktagen (inklusive Samstagen) kann Ihr Urlaub auch in reinen Arbeitstagen berechnet werden.
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Berechnung des Resturlaubes bei Dienstende
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| Eine Neuerung gibt es für Urlaube, die seit 1.1.2001 entstehen: Wird das Arbeitsverhältnis beendet, so wird der Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres im nachhinein aliquotiert (anteiliger Anspruch im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr). |
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