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Urlaubsanspruch  

Jeder Arbeitnehmer/Lehrling hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren sind es 30 Werktage (= 5 Wochen) pro Arbeitsjahr/Lehrjahr, nach Vollendung des 25. Dienstjahres 36 Werktage (= 6 Wochen).

Beachten Sie:

  • Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Urlaubsjahr von Arbeitsjahr (ab Eintrittsdatum) auf Kalenderjahr umgestellt werden.

  • Statt Werktagen (inklusive Samstagen) kann Ihr Urlaub auch in reinen Arbeitstagen berechnet werden.

Berechnung des Resturlaubes bei Dienstende

Eine Neuerung gibt es für Urlaube, die seit 1.1.2001 entstehen: Wird das Arbeitsverhältnis beendet, so wird der Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres im nachhinein aliquotiert (anteiliger Anspruch im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr).

Thema  Seite
Anspruch, Berechnung d. Resturlaubes bei Dienstende  1
Urlaubskürzung und Neuanspruch  2
Ersatzleistung  3

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Anspruch, Berechnung d. Resturlaubes bei Dienstende
Urlaubskürzung und Neuanspruch Ersatzleistung weiter


 FAQ 
Ich bin neu im Betrieb, kann ich auf Urlaub gehen?
Kann der Urlaub verjähren?
Kann ich mir den Urlaub mit Geld ablösen lassen?
Muss der/die Chef/-in meinen Urlaub genehmigen?
Unterbricht eine Erkrankung den Urlaub?
Was geschieht mit meinem restlichen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Wieviel verdiene ich während des Urlaubs?


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