Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Sitemap    AK-Login    Kontakt    Presse    Betriebsräte

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Konsument Jugend
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Pension | Betriebspension
Abfertigung
Arbeit & Alter
Arbeit & Behinderung
Arbeitnehmerschutz
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Beendigung des Dienstverhältnisses
Betriebliche Mitbestimmung
Betriebsübergang
Dienstnehmerhaftung
Dienstverhältnis
Europareferat
Insolvenz
Krankheit & Unfall
Pension
->
Alterspension
->
Altersteilzeit
->
Betriebspension
->
Hinterbliebenenpension
->
Mindestpension
->
Schwerarbeitspension
Urlaub
Betriebspension  

Kann der Anspruch auf Betriebspension von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht werden?

Direkte Leistungszusage:
Es ist zulässig, dass Leistungszusagen überhaupt erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit nach dem Eintritt in das Unternehmen erteilt werden. Nach Erteilung der Leistungszusage kann die Erfüllung einer bestimmten Dauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden (= Wartezeit), wobei diese Wartezeit gemäß BPG mit maximal 10 Jahren beschränkt ist.

Achtung
Längere Wartezeiten sind bei Zusagen, die vor dem 1.1.1990 erteilt wurden, möglich. Wird ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit beendet, besteht kein Anspruch auf Betriebspension.

Pensionskassenzusage
Leistet ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Beiträge in eine Pensionskasse, kann das Entstehen eines Anspruches von einer Wartezeit im Ausmaß von maximal 5 Jahren ab Beginn der Beitragszahlung abhängig gemacht werden. Wird das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit beendet, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Betriebspension.


Lebensversicherung
Nach Erteilung einer Zusage bleibt dem Arbeitnehmer der Anspruch auf die Versicherungsleistung aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich erhalten.

zurück Seite So entsteht der Anspruch auf Betriebspension Welche Leistungszusagen sind möglich?
Kann der Anspruch auf Betriebspension von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht werden?
Insolvenz, Betriebsübergang & Betriebspension Änderungen, Widerruf & Aussetzen der Betriebspension weiter


 FAQ 
Kann die Betriebspension-Zusage vom Alter des Arbeitnehmers abhängig gemacht werden?
Ist es zulässig, dass innerhalb eines Betriebes unterschiedliche Leistungszusagen gemacht werden?
Wie kann der Arbeitnehmer über den unverfallbaren Anspruch verfügen?


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
Ihre AK in Brüssel
 Warenkorb (leer)
 Ratgeber & Servicerechner
 Forum
Unsere Beratung
Veranstaltungen
Musterbriefe & Formulare
Publikationen
AK-Forderungskatalog
Untersuchungen & Studien
AK Bücherei
Bildungshaus Seehof
Ratgeber Recht