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Wahldurchführung  

Die Betriebsratswahl ist nach den Grundsätzen des gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechts durchzuführen. Der Wahlvorstand hat dafür zu sorgen, dass diese Grundsätze nicht verletzt werden.

Wahlgrundsätze
Gleiches Wahlrecht: jede Stimme hat gleiches Gewicht.
Unmittelbares Wahlrecht: die Wahlberechtigten bestimmen die endgültige Zusammensetzung des Betriebsrats.
Geheimes Wahlrecht: die Entscheidung des Wähler muss geheim bleiben, auch gegenüber dem Wahlvorstand.

Die Wahl hat in der Regel durch persönliche Stimmabgabe zu erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann die Stimme auch auf dem Postweg abgegeben werden.


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