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Wahlhandlung
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Der Termin für die Betriebsratswahl ist so festzusetzen, dass die Ermittlung des Wahlergebnisses spätestens vier Wochen nach der Bestellung des Wahlvorstandes abgeschlossen ist. Bei Notwendigkeit können auch mehrere Wahltage angesetzt werden.
Das Wahllokal ist so einzurichten, dass der Ort der Wahlhandlung jedem Arbeitnehmer bekannt und für jeden anwesenden Arbeitnehmer während der Arbeitszeit erreichbar ist. Gibt es Baustellen, Filialen etc., so können dort auch zusätzliche Wahllokale eingerichtet werden.
Zu achten ist darauf, dass jede Wahlzelle ausreichend beleuchtet ist, einen Tisch mit Sessel oder ein Stehpult und jedenfalls Schreibmaterial beinhaltet. Die Wahlzelle muss so beschaffen sein, dass ausreichend Sichtschutz gewährleistet ist, damit der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet von anderen Personen ausfüllen und in das Wahlkuvert geben kann.
In der Wahlzelle selbst haben alle kandidierenden Wahlvorschläge mit Bezeichnung und vollständiger Kandidatenliste aufzuliegen. Pro Wahllokal darf nur eine Wahlurne verwendet werden, die verschlossen beim Vorsitzenden der Wahlkommission stehen soll. |
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