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Wege zur Lehrabschlussprüfung
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- Der normale Weg: wer die vorgesehene Lehrzeitdauer im Lehrbetrieb erfüllt, kann zum Ende der Lehrzeit, frühestens aber 10 Wochen vor Lehrzeitende die Prüfung absolvieren
- Die ausnahmsweise Zulassung nach Lehrzeitplatz Verlust: Wer mindestens die halbe Lehrzeit absolviert hat und für die restliche Zeit keinen Ausbildungsbetrieb mehr findet (AMS - Bestätigung) kann beim WIFI einen Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Prüfung stellen.
- Der „2. Bildungsweg“: Wer außerhalb eines Lehrverhältnisses ausreichende theoretische und vor allem praktische Berufskenntnisse nachweisen kann, kann ebenfalls beim WIFI einen Antrag auf Ausnahmsweise Zulassung zur Prüfung stellen.
- Die „Turbo-Variante“: Wer im letzten Lehrjahr ist und die letzte Berufsschulklasse erfolgreich absolviert hat, kann mit Zustimmung des Betriebes (bzw. nach einvernehmlicher oder sonst wie „unverschuldeter“ Lösung des Lehrverhältnisses) zum frühest möglichen Termin zur Prüfung antreten.
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