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Dienstverhinderung bei Angestellten

Angestellte behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn Sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind (z.B. eigene Hochzeit, Todesfälle von Angehörigen,...). Dies regelt das Angestelltengesetz. Eine Obergrenze für die Dauer der Verhinderung ist nicht festgesetzt.

Diese Bestimmung ist zwingend - sie kann nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Gibt es abweichende Regelungen im Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung, dann dürfen sie nur günstiger sein.

Achtung: Sind in einem Angestellten-Kollektivvertrag daher Zeiten für Dienstverhinderungen festgeschrieben, so handelt es sich um Mindest-Richtwerte. Ist eine längere Arbeitsverhinderung erforderlich, kann das angegebene Ausmaß auch überschritten werden.

Achten Sie aber darauf, dass Sie die Notwendigkeit nachweisen können. Ansonsten riskieren Sie eine Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens.

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