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Dienstverhinderung bei Arbeitern


Arbeiter behalten den Anspruch auf Entgelt in folgendem Fall:

Wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), z.B. eigene Hochzeit, Todesfälle, etc.

Achtung: Diese Bestimmung ist nicht zwingend. Sie kann durch Kollektivvertrag abgeändert werden.

In fast allen Arbeiter-Kollektivverträgen sind die entgeltpflichtigen Hinderungsgründe und die dafür zu gewährende Freizeit vollständig angeführt. Eine bezahlte Freistellung gibt es in diesen Fällen daher ausschließlich für die angeführten Anlässe und im festgelegten Ausmaß.

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