 |
|
 |
 |
 |
|
|
Werdende Mütter müssen nicht jede Arbeit machen
|
|
|
 |
Überstunden
|
Als werdende bzw. stillende Mutter dürfen Sie keine Überstunden machen. Über die gesetzlich oder kollektivvertraglich zulässige tägliche Arbeitszeit hinaus dürfen Sie also nicht beschäftigt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf keinesfalls 9 Stunden bzw. die wöchentliche Arbeitszeit keinesfalls 40 Stunden übersteigen. Auch Schichtturnus-Arbeit, die in einzelnen Wochen mehr als 40 Stunden vorsieht, ist unzulässig. Bei dieser Regelung gibt es keinerlei Ausnahmen, auch nicht durch das Arbeitsinspektorat.
Wenn eine Dienstnehmerin vor der Schwangerschaft regelmäßig Überstunden geleitstet hat, erhält sie keinen Verdienstausgleich für die nun verbotenen Überstunden. Grund: Der Wegfall der Überstunden stellt keine Beschäftigungsänderung dar. |
|
|
 |
 |
 |
|
 |