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Werdende Mütter müssen nicht jede Arbeit machen
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Ausruhen während der Arbeit
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Sie sind schwanger oder Sie stillen? Ihr Körper ist in dieser Zeit nicht so belastbar wie sonst. Deshalb dürfen Sie sich auch während der Arbeitszeit hinlegen und ausruhen.
Der Arbeitgeber hat Ihnen die Möglichkeit zu geben, dass Sie sich auf einem geeigneten Bett oder einer Liege ausruhen können. Wie oft und wie lange Sie das tun, darauf hat der Dienstgeber keinerlei Einfluss, denn diese Zeit liegt in Ihrem Ermessen.
Die Zeit, in der Sie sich hinlegen und ausruhen, gilt als reguläre Arbeitszeit und muss auch als solche bezahlt werden. Legen Sie sich allerdings in einer unbezahlten, im vorhinein festgelegten Pause hin, wird Ihnen diese Ruhezeit nicht bezahlt.
Ihr Dienstgeber darf keine Sanktion daran knüpfen, ob oder wie oft bzw. wie lange Sie sich hinlegen und ausruhen. Ein Dienstgeber, der zwar eine Liegemöglichkeit zur Verfügung stellt, die Schwangere oder stillende Mutter aber daran hindert, sich hinzulegen und auszuruhen, macht sich strafbar.
Wenn Sie stillen, haben Sie überdies Anspruch auf bezahlte Freizeit zum Stillen Ihres Kindes. Auf Ihr Verlangen muss Ihnen der Dienstgeber frei geben – maximal 90 Minuten pro Tag. |
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