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Werdende Mütter müssen nicht jede Arbeit machen  

Zigarettenqualm in der Firma

Überall im Betrieb qualmen die Kollegen – hat eine werdende Mutter Chance auf Schutz vor dem Tabakrauch?

Ja, denn jeder Dienstgeber ist verpflichtet, eine werdende Mutter vor der Einwirkung von Tabakrauch zu schützen. Dort wo es möglich ist, sollte die schwangere Dienstnehmerin räumlich von den rauchenden ArbeitskollegInnen getrennt werden. Ist eine Trennung nicht möglich, genügt die Einrichtung einer Raucherecke, wobei eine räumliche Distanz zur schwangeren Dienstnehmerin gegeben sein muss.

Wenn auch die Einrichtung einer Raucherecke nicht möglich ist, muss ein Rauchverbot ausgesprochen werden. Allerdings ist dieses Rauchverbot in gewissen Betrieben wie etwa einem Friseursalon oder im Gastgewerbe nicht möglich.

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