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Kündigungs- und Entlassungschutz
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| Kündigungsschutz bei Schwangerschaft |
Wenn Sie schwanger sind und in einem unbefristeten Dienstverhältnis stehen, dürfen Sie grundsätzlich nicht gekündigt werden.
Der Kündigungsschutz beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft, von der Sie ihren Dienstgeber so rasch als möglich in Kenntnis setzen müssen.
Der Kündigungsschutz dauert bis 4 Monate nach der Entbindung. Wenn Sie Karenz oder Teilzeitkarenz in Anspruch nehmen, können Sie bis 4 Wochen nach Karenzende nicht gekündigt werden.
Achtung: Während der Probezeit besteht keinerlei Kündigungsschutz! Sie sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft während der Probezeit mitzuteilen.
Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ausschließlich wegen des Bestehens einer Schwangerschaft in der Probezeit aufgelöst, ist dies eine unzulässige Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes.
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