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Flugverspätung, Überbuchung und Annullierung
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Fluggäste, die Opfer einer Flugabsage werden, haben folgende Rechte:
- Ein Wahlrecht zwischen
* der vollständigen Rückerstattung des Preises für den nicht konsumierten Teil der Reise oder auch des gesamten Ticketpreises, wenn der Flug insgesamt zwecklos geworden ist,
* der schnellstmöglichen anderweitige Beförderung zum Endziel oder
* eine Umbuchung zu einem für sie geeigneten späteren Zeitpunkt.
- Sie haben Anrecht auf Mahlzeiten und Erfrischungen abhängig von der Wartezeit, wenn notwendig auf eine Übernachtung im Hotel, auf 2 Telefonate oder Emails oder Telexe oder Faxe.
- Zusätzlich haben sie Anspruch auf eine Entschädigung und zwar
* bei Flügen bis 1.500 km: 250 Euro
* bei Flügen in der EU über 1.500 und bei anderen Flügen von 1500 km bis 3.500 km: 400 Euro
* bei allen übrigen Flügen über 3.500 km: 600 Euro
Dies gilt für Linienflüge, Charterflüge, Pauschalreisen.
Keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft 2 Wochen vor dem geplanten Abflugtermin über die Annullierung informiert. Wenn bei späterer Unterrichtung innerhalb genau bezeichneter Fristen eine zumutbare anderweitige Beförderung angeboten wird. Die Airline braucht auch dann keine Ausgleichszahlungen leisten, wenn die Flugabsage durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, die sich mit zumutbaren Mitteln nicht vermeiden lassen.
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