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Flugverspätung, Überbuchung und Annullierung
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Bei Verspätungen von 2 Stunden (Flüge bis 1.500 km) bzw 3 Stunden (Flüge in der EU über 1.500 und andere Flüge von 1500 km bis 3.500 km) bzw 4 Stunden (alle übrigen Flüge ) haben Reisende Anspruch auf
- Mahlzeiten und Erfrischungen abhängig von der Wartezeit
- 2 Telefongespräche, Telexe, Faxe oder Emails
- Hotelunterbringung wenn notwendig
Bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden können die Fluggäste jedenfalls vom Vertrag zurücktreten und die vollständige Erstattung des Flugpreises verlangen.
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