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Flugverspätung, Überbuchung und Annullierung  

Die wichtigsten Rechte nach der neuen EU-Verordnung bei Überbuchung, Flugabsagen und größeren Verspätungen.
Vorweg: Voraussetzung ist, dass der Passagier zur angegebenen Boardingtime oder 45 Minuten vor Abflug eingecheckt hat. Voraussetzung ist auch, dass der Flug von einem EU-Land ausgegangen ist oder bei Flügen aus einem Drittland in die EU, dass die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat.

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