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Karenz
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Die Karenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist (8 Wochenfrist nach der Geburt). Die Karenz kann bis zu 2 Mal zwischen den Eltern geteilt werden. Die Karenzdauer muss dem Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt (schriftlich/Musterbrief) bekannt gegeben werden.
Achtung:
Die arbeitsrechtlich durch Kündigungs- und Entlassungsschutz abgesicherte Karenz dauert maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Wollen Sie darüber hinaus in Karenz gehen, ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unbedingt erforderlich.
Während der Karenz erhalten Sie keinen Lohn bzw. Gehalt. Sie erhalten in dieser Zeit jedoch Kinderbetreuungsgeld. (Antragstellung bei der Zuständigen Krankenkasse, weitere Infos siehe auch Artikel "Kindergeld: Die Rechtslage").
Per 1.1.2008 wurde das Kinderbetreuunsgeld flexibilisiert. Es ist nunmehr möglich, zwischen 3 unterschiedlichen Bezugsdauern auszuwählen (siehe Artikel "Kindergeld: Die Rechtslage").
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