Karenzteilung
Teilung der Karenz
Sowohl Mütter als auch Väter können Karenz in Anspruch nehmen. Durch die unterschiedlichen Karenzmodelle ist die junge Familie flexibler in ihrer Lebensgestaltung.
Die Regelungen
Die Karenz kann mit dem anderen Elternteil zweimal geteilt werden. Ein Karenzteil muss dabei mindestens 3 Monate betragen. Beim erstmaligen Wechsel der Betreuungsperson können die Eltern gleichzeitig 1 Monat Karenz in Anspruch nehmen.
Achtung: Dadurch endet die Gesamtdauer der Karenz um ein Monat früher.
Beachten Sie folgende Meldefristen:
Termin für den Elternteil, der den 1. Karenzteil beansprucht
- Mutter: innerhalb der Schutzfrist nach der Geburt des Kindes
- Vater: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes
- Meldung muss bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Karenzteiles des zuvor betreuenden Elternteiles erfolgen. Achtung: Da der Kündigungs- und Entlassungsschutz erst ab dem 4. Monat vor der gewünschten Karenz beginnt, sollten Sie den Arbeitgeber zwischen dem 4. und 3. Monat vor Karenzbeginn schriftlich informieren.
Mitteilung an den Arbeitgeber nötig!
Damit der ablösende Partner vom Kündigungsschutz umfasst wird, muss er dem Arbeitgeber die Karenz zwischen dem 4. und dem 3. Monat vor Karenzantritt mitteilen. Und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
Beachten Sie:Bei Teilung des Kinderbetreuungsgeldes müssen sich die Eltern schon bei der Antragstellung über das Modell (seit 1.1.2008 3 Möglichkeiten der Bezugsdauer) festlegen da eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich ist.
Unabhängig von der Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld gelten jedoch die arbeitsrechtlichen Meldefristen gegenüber dem Arbeitgeber.
Achtung Kündigungsschutz:
Bei Teilung der Karenz beginnt der Kündigungsschutz für den zweiten Elternteil 4 Monate vor dem gewünschten Antritt der Karenz. Um sich den Kündigungsschutz zu sichern, ist es daher erforderlich, den Karenzwunsch zwischen dem 4 und dem 3 Monat vor Karenzbeginn dem Arbeitgeber (am besten schriftlich) bekannt zu geben.
Musterbriefe
- Änderung der Lage der Arbeitszeit
- Anspruch auf Elternteilzeit
- Vereinbarte Elternteilzeit
- Meldung einer Karenz - Mutter
- Meldung einer Karenz - Vater
- Meldung einer Karenz - Eltern
- Verlängerung der Karenz - Eltern
- Karenzverlängerung bis zum 2. Geburtstag
- Wiedereinstieg bei Betriebsschließung
- Meldung der Schwangerschaft
- Beginn der Schutzfrist
- Meldung der Schwangerschaft (Fünftagesfrist)
- Unwirksame Kündigung / Entlassung aufgrund Schwangerschaft (5-Tagefrist)
- Unwirksame Kündigung / Entlassung aufgrund vorliegender Schwangerschaft
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