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Reisegepäckversicherung

Versicherungsfall ist die Beschädigung, die Vernichtung oder das Abhandenkommen (z.B. Raub, Diebstahl) sämtlicher Gegenstände, die auf Reisen für den persönlichen Gebrauch üblicherweise mitgenommen oder erworben werden.

Schmuck, Uhren, Pelze, technische Geräte aller Art samt Zubehör (z.B. Foto-, Film-, Videogeräte, Laptops, optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Mobiltelefone) und Sportgeräte sind nur dann versichert, wenn sie sicher verwahrt mitgeführt und beaufsichtigt werden, so dass die Wegnahme durch Dritte ohne Überwinden eines Hindernisses nicht möglich ist.

Bis insgesamt 10% der Versicherungssumme werden notwendige Auslagen für erforderliche Ersatzgegenstände aufgrund verspäteter Gepäckausfolgung am Reiseziel, amtliche Gebühren für die Wiederbeschaffung von Reisepässen, Führerscheinen, Personalausweisen und Kraftfahrzeugpapieren ausgestellten Ersatztickets des persönlichen Bedarfs (gilt nicht am Heimatort) ersetzt.

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 FAQ 
Was versteht man unter einer Reiseversicherung?
Wer ist versichert?
Was ist üblicherweise nicht versichert ?
 Download 
Reiseversicherungen 2008 - Alle Anbieter im Detail (pdf/84kb)
Ak Test: Reiseversicherungen 2008(pdf/52kb)


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