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Versicherungsschutz für Urlaub gleich mitplanen!
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Reisekrankenversicherung
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Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten im Ausland für ambulante ärztliche Behandlungen, ärztlich verordnete Heilmittel, stationäre Heilbehandlungen in einem Krankenhaus, Transport in das nächste erreichbare Krankenhaus, den Rücktransport nach Österreich.
Die Kosten werden gesamt übernommen bzw. jener Teil, der nicht durch die gesetzliche Versicherung nicht gedeckt ist.
Der Versicherer gewährt dem Krankenhaus im Ausland, soweit erforderlich, eine Kostengarantie und übernimmt auch Vorschüsse. |
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