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Versicherungsschutz für Urlaub gleich mitplanen!
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AK Tipp: Prüfen Sie, was Sie brauchen!
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| Bevor Sie sich zum Abschluss einer Reiseversicherung entschließen, sollten Sie überlegen, ob die Risken im Zusammenhang mit einer Reise nicht schon durch bestehende Versicherungen, Kreditkarten oder Mitgliedschaften abgedeckt sind. |
Hier weitere nützliche Informationen zum Abschluss einer Reiseversicherung:
- Genau die Versicherungsbedingungen durchzulesen.
- Nicht nur auf die Prämie schauen, sondern auch die Leistungen vergleichen.
- Benötigen Sie nur eine Storno-Versicherung, fragen Sie in Ihrem Reisebüro gezielt nach einem reinen Storno-Schutz.
- Beachten Sie den Anwendungsbereich der Versicherung (Familie, was gilt als Familie) und wo die Versicherung gilt.
- Prüfen ob und in welcher Höhe es einen Selbstbehalt gibt.
- Klären Sie, wann die Versicherung abgeschlossen werden muss (sofort nach Buchung, innerhalb von 8 Tagen etc).
- Oft sind Versicherungssummen zu gering, um den gesamten Schaden zu decken. Auf die Höhe der Versicherungssumme sollten Sie also unbedingt achten.
- Verloren gegangenes Gepäck auf Flugreisen wird bis etwa € 1.200,- von der Fluglinie ersetzt.
- Durch die Außenversicherung in der Haushaltsversicherung, welche auch im Ausland gilt (örtlichen Geltungsbereich kontrollieren!), sind bis maximal 10 % der Versicherungssumme Raub und Einbruchdiebstahl der Koffer gedeckt. Auch bei Kreditkartenversicherungen ist ein Reisegepäckschutz zwischen € 1.817,- und € 2.200,- für eine Reise inkludiert.
- Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit Kunst- oder Liebhaberwert, technische Geräte (zB Fotoapparat), Pelze, Uhren, Schmuck sind gar nicht oder nur begrenzt versichert.
- Oftmals wird für einzelne Gegenstände eine „angemessene“ Verwahrung (z.B. Safe, Wertgegenstände nicht im Auto) vorgeschrieben. Gibt es im Hotel jedoch keinen Safe, besteht für diese Gegenstände auch kein Versicherungsschutz.
- Wertvolle Gegenstände (z.B. Fotoapparat) sollten Sie bei Flugreisen keinesfalls im Koffer, sondern im Handgepäck transportieren.
- Bei Eintritt eines Schadenfalles sollte sich der Versicherte sofort mit der Versicherung in Verbindung setzen (Mitnehmen der Notrufnummer auf die Reise nicht vergessen!). Wichtig ist auch, sämtliche Beweise (Anzeigebestätigung, Belege, Arztrechnungen, schriftliche Zeugenaussagen etc.) aufzuheben und der Versicherung in Kopie zu übergeben.
- Heben Sie sich v.a. von wertvollen Stücken, die Sie auf Reisen mitnehmen wollen, unbedingt die Originalrechnungen auf. Bei der Gepäckversicherung werden nämlich Gegenstände, Bekleidung etc. nur mit dem Zeitwert ersetzt.
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