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Geringfügige Beschäftigung
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Während der Karenz haben Sie die Möglichkeit, eine geringfügige Beschäftigung auszuüben, die unter der Geringfügigkeitsgrenze des ASVG liegt. 2007 sind dies € 341,16 brutto monatlich.
Weiters können Sie neben dem karenzierten Dienstverhältnis mit dem Arbeitgeber für längstens 13 Wochen im Kalenderjahr eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren. Während dieser Beschäftigung bleibt der Kündigungs- und Entlassungsschutz aufrecht. Arbeiten Sie jedoch länger als 13 Wochen, geht der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren!
Karenzgeld und Kinderbetreuungsgeld können bei geringfügiger Beschäftigung weiter bezogen werden, wenn im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz nicht überschritten wird.
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