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Pflichtpraktikum
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Wertvolle Erfahrungen in der Arbeitswelt für den späteren Beruf sammeln: Viele SchülerInnen schnuppern bereits während der Schulzeit in mögliche spätere Berufe hinein: Sie sind verpflichtet, ein Praktikum zu absolvieren.
In den Lehrplänen ist auch festgeschrieben, wie lange im Betrieb welche praktischen Arbeiten verrichtet werden müssen. Die Inhalte der Pflichtpraktika richten sich also nach den jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen.
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Dienstzeugnis
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| Bei Pflichtpraktikanten muss der Arbeitgeber eine Bestätigung für die Schule ausstellen. Auf Verlangen hat der Arbeitgeber auch ein Dienstzeugnis auszustellen, das Angaben über die Dauer des Praktikums und die Art der geleisteten Tätigkeit enthält. Anmerkungen, die die künftige berufliche Tätigkeit beeinträchtigen könnten, dürfen in einem Dienstzeugnis jedoch nicht enthalten sein. |
Praktikantenstellen
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| In der Regel geben die Schulen Adressen von Betrieben, die Praktikanten beschäftigen, bekannt. Sucht man sich eine Praktikantenstelle selbst, sollte unbedingt mit der Schule abgeklärt werden, ob dieser Betrieb auch geeignet ist, die schulrechtlichen Anforderungen des Pflichtpraktikums zu erfüllen. |
Das sollten Sie beim Pflichtpraktikum beachten!
- Vereinbarungen über die Entlohnung sollten unbedingt im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
- Entgelt für Feiertags- und Sonntagsarbeit, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub und dergleichen richten sich nach den gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Bestimmungen, die auch bei einem "normalen" Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommen.
- Kontrollieren Sie die Lohnabrechnung unverzüglich nach Erhalt, damit Sie fehlende Beträge rechtzeitig einfordern können. In manchen Kollektivverträgen ist nämlich festgeschrieben, dass offene Ansprüche nur binnen eines gewissen - oft extrem kurzen - Zeitraumes geltend gemacht werden können. Ist dieser verstrichen, verfallen die Ansprüche endgültig. Unterzeichnen Sie keine Verzichtserklärungen!
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