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Begünstigte Behinderte  

Was bringt die Zugehörigkeit zum Kreis der „begünstigten Behinderten“?
  • Begünstigte Behinderte haben einen erhöhten Kündigungsschutz. Erhöhter Kündigungsschutz bedeutet, dass der Dienstgeber vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen muss.

    Achtung: Während der ersten sechs Monate eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses gilt der Kündigungsschutz nicht!

    Weiters kein Schutz bei:
    - einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
    - Zeitablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses
    - Berechtigte fristlose Entlassung

  • Förderungen im beruflichen Bereich:
    z.B. Dienstgeberlohnförderungen zur Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Mobilitätshilfen, technische Arbeitshilfen, Arbeitsplatzadaptierungen, berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Zusatzurlaub (sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist)
  • Lohnsteuerfreibetrag (kann ab einem Grad der Behinderung von 25 % beim Finanzamt beantragt werden)
  • Fahrpreisermäßigung (z.b: ab einem Grad der Behinderung von 70 % auf Bahnlinien der ÖBB)

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Was bringt die Zugehörigkeit?
Was müssen Sie bei der Antragstellung beachten? weiter


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