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Begünstigte Behinderte
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Was bringt die Zugehörigkeit zum Kreis der „begünstigten Behinderten“?
- Begünstigte Behinderte haben einen erhöhten Kündigungsschutz. Erhöhter Kündigungsschutz bedeutet, dass der Dienstgeber vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen muss.
Achtung: Während der ersten sechs Monate eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses gilt der Kündigungsschutz nicht!
Weiters kein Schutz bei:
- einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Zeitablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses
- Berechtigte fristlose Entlassung
- Förderungen im beruflichen Bereich:
z.B. Dienstgeberlohnförderungen zur Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Mobilitätshilfen, technische Arbeitshilfen, Arbeitsplatzadaptierungen, berufliche Aus- und Weiterbildung
- Zusatzurlaub (sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist)
- Lohnsteuerfreibetrag (kann ab einem Grad der Behinderung von 25 % beim Finanzamt beantragt werden)
- Fahrpreisermäßigung (z.b: ab einem Grad der Behinderung von 70 % auf Bahnlinien der ÖBB)
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