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Begünstigte Behinderte
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Was müssen Sie bei der Antragstellung beachten?
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Mitzubringen sind ein formloser Antrag, ärztliche Befunde und Staatsbürgerschaftsnachweis.
Damit wird ein sogenanntes Feststellungsverfahren eingeleitet, im Rahmen dessen der Grad der Behinderung durch ärztliche Sachverständige ermittelt wird. |
Ausnahmen
Menschen mit Behinderung zählen nicht zu den begünstigten Behinderten, wenn sie
- sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (Ausnahme: Lehrlinge) oder
- das 65. Lebensjahr überschritten haben und nicht in Beschäftigung stehen oder
- eine Geldleistung wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit beziehen
- oder eine Alterspension und nicht in Beschäftigung stehen oder
- wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können
- auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einem Integrativen Betrieb nicht geeignet sind.
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