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Förderungen für Arbeitnehmer und -geber
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Förderungen dienen der Erleichterung beim Eintritt in das Berufsleben und der Sicherung und Erhaltung bestehender Arbeitsplätze. Sowohl ArbeitnehmerInnen als auch Arbeitgeber können Förderungen und Hilfen erhalten.
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Beispiele von Förderungen
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Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
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| Für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für begünstigte Behinderte können Zuschüsse oder Darlehen aus dem Ausgleichstaxfonds gewährt werden. Diese erhält der Arbeitgeber. Voraussetzung: Ein neues Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis für einen begünstigten Behinderten wird geschaffen oder ein Bestehendes würde ohne Förderungsmaßnahme enden. |
Lohnförderungen
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| kommen nur in Betracht, wenn ein voll sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis (über der Geringfügigkeitsgrenze) vorliegt und die arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. |
Integrationsbeihilfe
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| Für nicht in Beschäftigung stehende behinderte Personen kann eine Integrationsbeihilfe als Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden. Voraussetzung: erstmalige Begründung eines Dienstverhältnisses mit dem Arbeitgeber, sofern nicht eine Unterbrechung des Dienstverhältnisses von mindestens 2 Jahren vorliegt oder die Unterbrechung aufgrund einer geförderten Umschulung erfolgte. |
Entgeltbeihilfe (Leistungsminderungsbeihilfe)
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| Wenn bei einem begünstigten Behinderten eine wesentliche Leistungsminderung besteht, die durch technische Arbeitshilfen nicht ausgeglichen werden kann, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten zu erhalten. |
Technische Arbeitshilfen
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| Das sind Geräte oder Behelfe, die unmittelbar mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und die bestehende Behinderung ausgleichen. Beispiel: elektronische Lesegeräte für schwer Sehbehinderte. Die Kosten für diese technischen Arbeitshilfen können bis zur vollen Höhe übernommen werden, ab einem Anschaffungswert von € 1.453,46 sind 3 Kostenvoranschläge erforderlich. |
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