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Integrative Betriebe  

Was ist ein Integrativer Betrieb?
In einem Integrativen Betrieb (früher: Geschützte Werkstätten) können Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung finden, die auf Grund der Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht wieder beschäftigt werden können.

Wer kann in einem Integrativen Betrieb arbeiten?

Es können nur Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, die nach einer entsprechenden Arbeitserprobung und dem erforderlichen Arbeitstraining in der Lage sind, mindestens die Hälfte der Arbeitsleistung eines Nichtbehinderten zu erbringen. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, kommt allenfalls eine Beschäftigungstherapie in Frage.

Aufgaben eines Integrativen Betriebes

Der Integrative Betrieb muss dem behinderten Menschen ermöglichen, seine Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen. Dadurch soll dem Behinderten die Eingliederung auf einem Arbeitsplatz am freien Arbeitsmarkt - bzw. auf einem geschützten Arbeitsplatz - ermöglicht werden.

Der Arbeitsplatz in einem integrativen Betrieb ist nicht als Dauerarbeitsplatz gedacht. Er soll dem Behinderten aber gesichert bleiben, wenn eine Vermittlung in die freie Wirtschaft nicht möglich ist.

Aufnahme

Vor der Aufnahme in einen Integrativen Betrieb wird ein Beraterteam aus folgenden Personen befragt:
Ein Vertreter des Landes
Ein Vertreter des Arbeitsmarktservice
Ein Vertreter des BSB (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen)
und der Leiter des Integrativen Betriebes.

Je nach Sachlage sind noch Vertreter folgender Institutionen beizuziehen:
Sozialversicherungsträger
Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer
Experten für Rehabilitation
Ärztliche Sachverständige des Bundessozialamtes
Psychologische Sachverständige des Arbeitsmarktservice Sachverständige der Arbeitsinspektion, der Landwirtschaftskammer und der Landarbeiterkammer usw.

Der Geschäftsführer des Integrativen Betriebes ist bei der Aufnahme an die Empfehlungen des Beratungsteams gebunden. Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht kein Rechtsanspruch.

Antragstellung

Ein Antrag um Aufnahme wird bei der Landesstelle des Bundessozialamtes oder der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt.

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