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Berufsschule
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So funktioniert die Anmeldung in der Berufsschule
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| Ihr Lehrberechtigter ist verpflichtet, Sie binnen zwei Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der zuständigen Berufsschule anzumelden. Erfolgt die Anmeldung gar nicht oder zu spät, macht sich der Lehrberechtigte strafbar. |
Befreiung vom Berufsschul-Besuch
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Eine Befreiung von der Berufsschulpflicht ist möglich,
- wenn Sie eine dem Lehrplan entsprechende oder gleichwertige Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen haben.
- wenn gesundheitliche, wirtschaftliche, soziale oder sonstige Gründe vorhanden sind.
Erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der Schulleitung oder beim Landesschulrat Ihres Bundeslandes.
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