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Berufsschule  

Lehrplan der Berufsschule


Für jeden Lehrberuf gibt es einen eigenen Rahmen- und Landeslehrplan. Dieser enthält
  • Pflichtgegenstände: Deutsch und Kommunikation, Politische Bildung, Religion, berufsbezogene Fremdsprache, betriebswirtschaftliche und die für den jeweiligen Lehrberuf erforderlichen theoretischen und praktischen Unterrichtsgegenstände

  • unverbindliche Übungen: z.B. Leibesübungen

  • Freigegenstände: z.B. Fremdsprache

Welche Prüfungen gibt es?

Schularbeiten sind schriftliche Prüfungen, die am Beginn des Unterrichtsjahres bekannt zu geben sind und eine Unterrichtsstunde dauern.
Schriftliche Überprüfungen wie Tests oder Diktate können bis zu maximal 50 Minuten Dauer pro Lehrfach und Lehrgang verlangt werden. Mündliche Prüfungen dürfen maximal 10 Minuten dauern und müssen aus mindestens 2 Fragen bestehen. Sie können gehalten werden, wenn Sie Ihre Note verbessern wollen oder ansonsten mit Nichtgenügend benotet werden.

Was passiert, wenn Sie durchfallen?

Sie können bei einer ganzjährigen Berufsschule die Klasse im nächsten Schuljahr wiederholen. Auch bei einer lehrgangs- oder saisonmäßigen Berufsschule können Sie im nächsten Schuljahr den Lehrgang wiederholen. Wenn der Lehrberechtigte einverstanden ist, können Sie auch im selben Schuljahr den Lehrgang wiederholen. Achtung - bei einer ganzjährigen Berufsschule ist das nicht möglich.

Ihr Lehrberechtigter muss Ihnen, solange das Lehrverhältnis dauert, für den Berufsschulbesuch frei geben und Ihnen die Lehrlingsentschädigung bezahlen. Wenn Sie „ausgelernt“ sind(nach dem Ende des Lehrverhältnisses), ist Ihr Arbeitgeber aber nicht mehr verpflichtet, Ihnen freizugeben oder Ihnen den Lohn bzw. das Gehalt weiterzubezahlen, wenn Sie die Berufsschule besuchen bzw. eine Klasse wiederholen.

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