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Mehrkindzuschlag  

Der Mehrkindzuschlag steht Steuerpflichtigen zu, wenn diese im Vorjahr für mindestens 3 Kinder Familienbeihilfe bezogen haben. Weiters darf das Familieneinkommen insgesamt das 12-fache der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (€ 39.240,- für 2002, € 40.320,- für 2003, € 41.400,- für 2004, € 43.560,- für 2005, € 45.000,- für 2006, € 55.000,- für 2007) nicht übersteigen.

Höhe und Antragstellung

Der Mehrkindzuschlag beträgt € 36,40 Euro (Stand: 2008) monatlich für das dritte und jedes weitere Kind.

Beantragt wird der Mehrkindzuschlag im Rahmen der Arbeitnehmer-Veranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Achtung: Der Zuschlag wird höchstens 5 Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt!


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